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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, und dies sind in Deutschland ca. 90% der Bevölkerung, erhalten Sie im Bereich der zahnärztlichen Versorgung eine gesetzlich geregelte Leistung. Der Beitrag für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz richtet sich nicht nach den versicherten Leistungen, sondern nach dem Einkommen bzw. der individuellen Situation des Versicherten (z. B. Kinder in der Familienversicherung). Daher wird für die Finanzierung des gesamten Systems oft mit Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen gearbeitet. Die demographische Entwicklung und auch der medizinische Fortschritt spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine entscheidende Rolle. Gerade im zahnärztlichen Bereich möchte aber der größte Teil der Versicherten nicht auf eine hochwertige, ästhetische und langlebige Versorgung verzichten. Die Grundversorgung der GKV deckt aber nur die einfache medizinische Versorgung mit Zahnersatz oder Füllungstherapien ab. Ästhetik und individuelle Bedürfnisse spielen bei der Erstattung dieser Kosten keine Rolle.

Um eine hohe Eigenbeteiligung bei der Wahl der individuellen Versorgung zu vermeiden, gibt es zahlreiche Möglichkeiten einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Diese Zahnzusatzversicherungen können grob in drei Kategorien eingeteilt werden:

1. Tarife, die die Regelversorgungserstattung bis zu 100% ergänzen
2. Privatzahnärztliche Tarife, die auch Leistungen für Behandlungen erbringen, die über die Regelversorgung hinausgehen (höherwertigere/ andersartige Versorgung)
3. Vorsorge- bzw. Zahnbehandlungstarife, die Leistungen für bestimmte Füllungstherapien ( Inlays), von der GKV nicht erstattungsfähige Vorsorgemaßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung) oder auch fortschrittliche Anästhesieverfahren (z.B. Hypnose) erbringen

Folgende Kriterien sollten bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung beachtet werden:

Beitragshöhe und Kalkulation

Der Versicherer kann im Bereich der Zahnzusatztarife mit oder ohne Alterungsrückstellungen kalkulieren. Tarife ohne Alterungsrückstellungen haben eine geringe Anfangsprämie, die aber während der Vertragsdauer mit dem Lebensalter des Versicherten steigt. Tarife mit Alterungsrückstellung kosten zu Beginn in der Regel etwas mehr, bleiben aber unabhängig vom Alter konstant. Nur die Schadenquote kann hier zu einer Beitragssteigerung führen.

Gesundheitsprüfung vor Vertragsbeginn

Jeder Versicherer legt vor Vertragsbeginn fest, welches Risiko er in den einzelnen Tarifen versichern möchte. Daher ist in der Regel im Antrag der aktuelle zahnmedizinische Status anzugeben. Abgefragt wird z.B. die Anzahl fehlender und nicht ersetzter Zähne, die Anzahl schon mit Zahnersatz versorgter Zähne oder auch geplante oder begonnen Zahnbehandlungsmaßnahmen. Einige Versicherer verzichten jedoch auch völlig auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss und kompensieren das Risiko durch höhere Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel).

Wartezeiten

Nach den allgemeinen Bedingungen für die Krankenversicherung beträgt die besondere Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen in einer Zusatzversicherung 8 Monate. Auch hier gibt es bei den verschiedenen Anbietern Unterschiede. Teilweise sind die Wartezeiten kürzer (z. B. 5 oder 6 Monate) oder der Versicherer verzichtet vollständig auf die Einhaltung der besonderen Wartezeit. Dann wird das Risiko für den Versicherer über entsprechende Leistungsstaffeln geregelt.

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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