Der Wenigfahrerabatt zur Kraftfahrtversicherung wird gewährt, wenn der Versicherungsnehmer nur eine vorab genannte Jahreskilometer-Fahrleistung mit seinem KFZ zurücklegt. Je weniger das Fahrzeug bewegt wird, desto mehr Rabatt gewährt der Versicherer.
Die Staffelungen der Jahresfahrleistung sowie der damit verbundene Rabatt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch.
Werden die angegebenen Kilometerleistungen nicht eingehalten, so ist es ratsam, den KFZ-Versicherer zu informieren. Ansonsten kann vom Versicherer eine Vertragsstrafe und/oder eine Beitragserhöhung verlangt werden.
Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015