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Wagniswegfall

Der dauerhafte und vollständige Wegfall eines Risikos hat zur Folge, dass die Versicherung erlischt.

Wird z. B. eine Ölheizung samt Öltank im Rahmen einer Sanierung gegen eine Gasheizung ausgetauscht, so erlischt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung).

Ausnahmen sind z. B.:

  • in der Privaten-Haftpflichtversicherung: Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Prämienfälligkeit für seine Familie bestehen.
  • in der Wohngebäudeversicherung: Wird ein versichertes Objekt veräußert, geht der Vertrag mit Datum des Grundbucheintrages automatisch mit allen Rechten u. Pflichten auf den Erwerber über. Dieser kann das Versicherungsverhältnis wahlweise
    • mit sofortiger Wirkung,
    • mit einer Frist von einem Monat oder
    • zum Ende der Versicherungsperiode gegenüber dem Versicherer kündigen.

      Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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