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Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung ist eine bedingungsgemäße Vereinbarung, durch die der eigentliche Deckungsumfang des bestehenden Vertrages erweitert wird. Sie ist in diversen Sparten und unterschiedlichsten Formen wiederzufinden. So z. B. in der

Hausratversicherung
Sie beinhaltet eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 10% der Versicherungssumme.

Verkehrsrechtsschutzversicherung
Wenn während der Vertragslaufzeit neue Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden.

Private Haftpflichtversicherung
Hier werden Risiken die nach Vertragsabschluss neu hinzugekommen sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Diese Regelung gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer neue Risiken abfragt bzw. diese vom Versicherungsnehmer mitgeteilt werden.

Meldet der Versicherungsnehmer das neue Risiko verspätet oder gar nicht oder sagt dem Versicherungsnehmer das tarifmäßige Angebot des Versicherers nicht zu, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt des neuen Risikos.

Da Vorsorgeversicherungen in aller Regel eine verminderte Deckungssumme haben, ist es auf jeden Fall ratsam jegliche Risikoänderungen anzuzeigen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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