Der Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer (Versicherungsgesellschaft) geschlossen. Inhalt des Versicherungsvertrages ist die Gewährung von Versicherungsschutz gegen Beitragszahlung, welche der Versicherungsnehmer zu erbringen hat.
Durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande.
Der Versicherer verpflichtet sich, die vereinbarte Gefahr zu tragen und im Versicherungsfall die Versicherungsleistung zu erbringen. Der Versicherungsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die Verpflichtung die Beiträge an den Versicherer zu entrichten.
Die Rechtsgrundlagen bilden:
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015