Die Versicherungssumme ist wie der Versicherungswert eine Begrenzung der Entschädigungsleistung. Aufgrund des vorherrschenden Bereicherungsverbotes darf ein Versicherungsunternehmen nur den versicherten Schaden bis max. zur Höhe des Versicherungswertes begleichen.
Die Versicherungssumme kann aber auch in sich Begrenzungen haben. Wie z. B. in der Unfallversicherung. Im Versicherungsfall kann die Gesamtversicherungssumme anteilig — je nach Schwere des Schadens — vereinbart werden (Gliedertaxe und Progressionsstaffel). Es kommt nicht auf die tatsächliche Schadenhöhe an. Hier redet man auch von der abstrakten Bedarfsdeckung.
Siehe auch: Deckungssumme
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015