Die vom Versicherer vertraglich zugesicherte Leistung im Schadenfall. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Erstprämie durch den Versicherungsnehmer, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. Durch Zahlung der vereinbarten Folgeprämien wird der Versicherungsschutz aufrecht erhalten.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015