Als Versicherungsschein, auch Police genannt, bezeichnet man eine vom Versicherer ausgestellte Beweisurkunde. Diese enthält den Versicherungsinhalt die relevanten Versicherungsbedingungen, Klauseln und Besondere Vereinbarungen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Versicherungsschein, nach Antragsannahme, dem Versicherungsnehmer ausgehändigt wird.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015