Durch die Versicherungspflichtgrenze wird festgelegt, bis zu welcher Höhe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aufgrund des Bruttoarbeitsentgeltes der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (abgekürzt GKV) unterliegen. Für das Jahr 2014 beträgt die Versicherungspflichtgrenze Brutto EUR 53.550 im Jahr, was EUR 4.462,00 monatlich entspricht.
Arbeitnehmer können nur dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen im letzten Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Diese Regelung gilt nicht für Beamte oder Selbständige.
Siehe auch Beitragsbemessungsgrenze
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015