Ein Versicherungsvertrag wird zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer geschlossen. Der Versicherungsnehmer hat vorab den gewünschten Versicherungsschutz beim Versicherer beantragt. Nach Annahme durch den Versicherer ist der Vertrag geschlossen. Versicherungsnehmer können natürliche sowie juristische Personen sein. Der Versicherungsnehmer muss (z. B. im Rahmen eine privaten Krankenversicherung oder einer privaten Lebensversicherung) nicht zwingend die versicherte Person sein.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015