Der Versicherungsfall ist ein eintretendes Ereignis, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Welche Gefahren im Detail getragen werden und in welchem Umfang die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt, ist in den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), den besonderen Bedingungen und ergänzend im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Zum Eintritt eines Versicherungsfalles sind insbesondere zu beachten:
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015