Die versicherte Person kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Als versicherte Person bezeichnet man die Person, über die sich der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Antragsteller, Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein. Im Gegensatz zum Versicherungsnehmer hat die versicherte Person keine vertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. die Plicht der Prämienzahlung. Je nach Versicherungsart und Interessenwahrung kann es allerdings sein, dass der Versicherungsnehmer und die versicherte Person Obliegenheiten erfüllen müssen.
Beispiel: Der Ehemann schließt für die Ehefrau eine Kranken-Zusatzversicherung ab. Er ist Antragsteller, Versicherungsnehmer und Prämienzahler zugleich. Seine Frau ist die versicherte Person, welche die mit dem Versicherer vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Gleiches z. B. auch für die Rechtsschutzversicherung oder die Private-Haftpflichtversicherung. Der Familienvater ist der Antragsteller, Versicherungsnehmer, Prämienzahler und versicherte Person. Zu dem versicherten Personenkreis gehören automatisch die Ehefrau und bis zu einem gewissen Alter, die im elterlichen Haushalt lebenden Kinder.
Siehe auch: Mitversicherte Person
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015