Verpfändung einer Lebensversicherung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle Ansprüche und Rechte aus seinem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung einer gegen ihn gerichteten Forderung an einen Gläubiger verpfänden kann. Solch ein Rechtsgeschäft muss dem Versicherer schriftlich angezeigt werden. Der Gläubiger (Pfandgläubiger) ist berechtigt, sich aus diesen vertraglichen Ansprüchen zu befriedigen. siehe auch Abtretung
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015