Ein Vermögensschaden liet vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:
Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015