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Vandalismus

Vandalismus (gem. VHB 2003) liegt vor, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Wenn jemand in einen Raum des versicherten Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen mittels anderer Werkzeuge eindringt und Sachen wegnimmt (entwendet).

oder

  • Wenn jemand in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er auch außerhalb der Wohnung durch Beraubung oder ohne fahrlässiges Verhalten des Versicherten, durch Diebstahl an sich gebracht hat.

und

  • dieser versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört.

Bei Beraubung innerhalb der Wohnung gilt gleiches.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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