Kommt es zu einem versicherten Schaden und die Versicherungssumme ist zu diesem Zeitpunkt niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, dann wird der Versicherer nur gemäß dem Verhältnis dieser beiden Summen zueinander regulieren, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.
Hier ein Beispiel:
20.000 EUR Schadenhöhe
50.000 EUR Versicherungssumme
75.000 EUR Versicherungswert
Entschädigung = (Versicherungssumme : Versicherungswert) x Schaden
Hier würde die Entschädigungsleistung 13.333,33 EUR betragen
Siehe auch §56 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Diese Regelung betrifft Schadenversicherungen ( Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung etc.).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015