Versicherungslexikon

Unterversicherung

Kommt es zu einem versicherten Schaden und die Versicherungssumme ist zu diesem Zeitpunkt niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen, dann wird der Versicherer nur gemäß dem Verhältnis dieser beiden Summen zueinander regulieren, sofern kein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde.


Hier ein Beispiel:


20.000 EUR Schadenhöhe 50.000 EUR Versicherungssumme 75.000 EUR Versicherungswert


Entschädigung = (Versicherungssumme : Versicherungswert) x Schaden


Hier würde die Entschädigungsleistung 13.333,33 EUR betragen


Siehe auch §56 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).


Diese Regelung betrifft Schadenversicherungen ( Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung etc.).


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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