Von einer Sekunde zur anderen kann sich Ihr Leben einschneidend verändern. Durch einen Unfall. Sind die körperlichen Schäden schon schlimm genug, wird es besonders tragisch, wenn dazu auch noch finanzielle Nöte kommen. Weil z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Wagen behindertengerecht umgebaut werden müssen. Oder Sie als Selbstständiger herbe Einkommenseinbußen überbrücken müssen.
Weit gefehlt. Denn sie hilft Ihnen nur, wenn Sie Arbeiter oder Angestellter sind und sich der Unfall im Job oder auf dem direkten Weg zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz ereignete. Nahezu jeder zweite Unfall passiert jedoch Zuhause oder in der Freizeit. Und dann zahlt Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Cent. Deshalb: Beugen Sie vor.
Ja, sie zahlt sogar zusätzlich zu der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen Leistungen, die Sie eventuell erhalten. Beispielsweise über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ihre Private Unfallversicherung sichert Ihnen eine vorher vertraglich festgelegte Geldleistung zu. Diese orientiert sich in der Regel nach der Gliedertaxe, dem Grad Ihrer Invalidität und den dafür entsprechend zu zahlenden Leistungen. So makaber es klingt: Der Verlust der Leistungsfähigkeit eines Arms wiegt deutlich schwerer als der eines Fußes. Entsprechend höher ist die Leistung aus der Privaten Unfallversicherung.
Einfach gesagt: Ihre private Unfallversicherung zahlt auch dann, wenn Sie Ihren Beruf trotz der erlittenen Beeinträchtigung weiterhin ausüben können. Ein Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen nicht.
Zweiter großer Unterschied: Ihre private Unfallversicherung zahlt nur dann eine sogenannte Invaliditätsleistung, wenn Sie durch einen Unfall körperlich oder geistig beeinträchtigt werden und daraus resultierend ein Invaliditätsgrad von mind. 1 % vorliegt. Nicht, wenn dies aufgrund einer fortschreitenden Krankheit passiert. Hier springt unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ein. Deshalb: Eine Private Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen.
Diese können individuell geregelt werden und bestehen aus mehreren Komponenten. Die Wichtigste ist die Invaliditätsleistung. Eine Invalidität liegt vor, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Ihr Anspruch aus der Unfallversicherung errechnet sich aus der Gliedertaxe und der Höhe des Invaliditätsgrades.
Ergänzend können folgende Zusatzleistungen vereinbart werden:
Todesfallleistung. Sie ist in vielen Tarifen automatisch enthalten und wird gezahlt, wenn der Unfall binnen eines Jahres nach dem Unfalltag zum Ableben führt.
Übergangsleistung. Damit möchte man Schwerverletzten die Finanzierung notwendiger Heilbehandlungen ermöglichen.
Tagegeld – Es wird bei einer Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, jedoch längstens für ein Jahr. Der Tagegeldsatz kann individuell vertraglich festgelegt werden.
Krankenhaus-Tagegeld. Es wird ausgezahlt bei einer Unfall bedingten vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus: Und zwar vom Tag der Aufnahme bis zum Entlassungstag maximal zwei Jahre lang.
Genesungsgeld. Dieses wird nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung bezahlt, vorausgesetzt, Sie hatten Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld. Sie erhalten für die gleiche Tagesanzahl Genesungsgeld, für die Sie auch Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben. Jedoch max. für 100 Tage.
Des Weiteren kann die Private Unfallversicherung auch Versicherungsschutz für Bergungskosten und Kurbeihilfe abdecken.
Vereinbaren Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Eine Richtschnur ist Ihr Jahreseinkommen. Die Versicherungssumme sollte das fünf- bis sechsfache davon betragen.
Setzen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig an, auch wenn eine hohe Progression lockt. Sie kommt jedoch nur bei hochgradiger Invalidität zum Tragen. Möchten Sie bereits bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad gut abgesichert sein, vereinbaren Sie lieber eine höhere Grundversicherungssumme.
Überlegen Sie bei Abschluss Ihrer Unfallversicherung, ob sich Ihre Versicherungssumme jedes Jahr automatisch (Dynamisierung) erhöhen soll. Somit wirken Sie automatisch den inflationsbedingten Teuerungsraten entgegen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015