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Umtauschrecht

Ein Begriff der Risiko-Lebensversicherung. Wird das Umtauschrecht bei Antragstellung vereinbart, so hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsvertrag in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Das Umtauschrecht kann in einem festgelegten Zeitraum, der von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, in Anspruch genommen werden. Für den Versicherungsnehmer liegt der Vorteil eines vereinbarten Umtauschrechtes darin, dass er ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, eine kapitalbildende Versicherung erhalten kann.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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