Die Todesfallversicherung (Absicherung für den Todesfall) ist der Lebensversicherung, Risikolebensversicherung sowie der privaten Unfallversicherung zuzuordnen.
Die Lebensversicherung und Risikolebensversicherung erbringt die vertraglich zugesicherte Todesfallleistung, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit verstirbt.
Die private Unfallversicherung erbringt eine Todesfallleistung, wenn vertraglich eine Todesfallsumme vereinbart wurde und die versicherte Person während der Vertragslaufzeit durch einen Unfall verstirbt.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015