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Todesfallleistung

Hauptsächlich wiederzufinden in der Lebensversicherung und Unfallversicherung.

In der kapitalbildenden Lebensversicherung und der Risiko-Lebensversicherung wird die Todesfallleistung fällig, wenn die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit verstirbt.

Auch zu der Privaten Unfallversicherung kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. Die Todesfallleistung wir geleistet, wenn die versicherte Person infolge eines Unfall innerhalb eines Jahres verstirbt. Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Wichtig: Ist die versicherte Person durch einen Unfall verstorben, ist dies dem Versicherungsunternehmen innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall als solches schon angezeigt wurde.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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