Für den Tierhalter sowie den Tierhüter (Person die Aufsicht über ein Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter können im Rahmen einer besonderen Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Zu den gängigsten Versicherungen für Tierhalter gehören die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015