Von einem technischen Totalschaden z. B. an einem Kraftfahrzeug redet man, wenn die Beschädigungen im Gesamten gesehen, derart erheblich sind, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht mehr möglich ist oder einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
siehe auch Totalschaden und Wirtschaftlicher Totalschaden
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015