Unter Tarifbeitrag versteht man den standardmäßigen Beitrag, den das Versicherungsunternehmen zur Gewährung des gewünschten Versicherungsschutzes verlangt. Tarifbeiträge gelten im allgemeinen als Grundlage zur Prämienberechnung für das zu versichernde Risiko. Tarifbeiträge sind nicht rabattiert.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015