Als Sublimit bezeihnet man eine innerhalb des Versicherungsvertrages abweichende Obergrenze einer Deckungsumme.
So könnte z. B. in der Privat-Haftpflichtversicherung die Versicherungssumme für Sachschäden bis 10 Mio. EUR versichert sein, aber die mitversicherten Mietsachschäden nur bis zu einem Sublimit von 100.000 EUR.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015