Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). Den Nachweis über die Sturmstärke hat der Versicherungsnehmer zu erbringen. Dieser ist in der Regel über das zuständige Wetteramt der betroffenen Region zu erhalten. Siehe auch: Sturmschäden.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015