Das Solidaritätsprinzip: Ein Grundsatz der Sozialversicherung. Nach dem Prinzip des sozialen Ausgleichs in der Sozialversicherung werden die Versicherungsbeiträge nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wie z.B. Risiko u. Leistung festgesetzt, sondern nach sozialen Aspekten als Prozentsatz des Gehalts/Lohns bemessen und vom Versicherungsträger umverteilt. Dadurch erfolgt eine Einkommensumverteilung zu Gunsten des sozial schwächer gestellten Teils der Bevölkerung.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015