Der Sengschaden ist ein durch Hitzeeinwirkung örtlich begrenzter Schaden, welcher ohne Brand oder Feuer entstanden ist. Ursachen sind beispielsweise glimmende Zigarettenasche, glühende Kohlestücke oder die Hitze von Beleuchtungskörpern. Da er nicht den Kriterien eines Feuers bzw. Brandes entspricht, ist der Sengschaden in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, es sei denn, der Sengschaden ist als Folgeschaden durch einen Brand entstanden oder wurde über eine Deckungserweiterung mitversichert.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015