Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beziffert die Höhe des eigenen Aufwandes je Schadenfall durch den Versicherungsnehmer. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann Prozentual von der Schadenhöhe oder in einer festgelegten Höchstsumme je Schadenfall vereinbart werden. Durch eine Selbstbeteilung soll eine geringere Versicherungsprämie erzielt werden.
Des Weiteren kann eine Selbstbeteiligung auch von der Versicherungsgesellschaft gefordert werden. Zum Beispiel wenn Vorschäden beim Vorversicherer vorliegen oder der bestehende Vertrag eine schlechte Schadenquote zu verzeichnen hat. Im letzteren Fall kann der Versicherer allerdings erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode eine Vertragsänderung fordern. Das geschieht in der Regel vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist, damit der Versicherungsnehmer sowie der Versicherer sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.
Die Selbsbeteiligung findet hauptsächlich Anwendung in der Sachversicherung und in der privaten Krankenversicherung. In der Industrieversicherung findet man auch die weniger bekannte Integralfranchise vor.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015