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Schadenversicherung

Unter dem Begriff Schadenversicherung sind die Versicherungsformen aufgeführt, die Leistungen aufgrund eines tatsächlich entstandenen Schadens, der in der Summe konkret nachweisbar ist, abdecken.

Darunter fallen folgende Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Die Versicherungsleistungen der Schadenversicherungen sind auf die tatsächliche Schadenhöhe (Bereicherungsverbot) sowie auf die maximale vertraglich vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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