Unter dem Begriff Schadenversicherung sind die Versicherungsformen aufgeführt, die Leistungen aufgrund eines tatsächlich entstandenen Schadens, der in der Summe konkret nachweisbar ist, abdecken.
Darunter fallen folgende Schäden:
Die Versicherungsleistungen der Schadenversicherungen sind auf die tatsächliche Schadenhöhe (Bereicherungsverbot) sowie auf die maximale vertraglich vereinbarte Höchstentschädigung begrenzt.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015