Schadenersatz ist der Ausgleich eines entstandenen Schadens, der einer Person durch eine andere Person (Schädiger) zugefügt wurde. In der Regel ergibt sich die Pflicht zum Schadenersatz aus der Verletzung gesetzlicher Haftpflichttatbestände. Der Schadenersatz ist grundsätzlich auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet, so als wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015