Die Schadenanzeige gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Einige Versicherer verzichten auf formularbezogene Schadenanzeigen und nehmen vom Kunden einen frei formulierten Text über den Schadenhergang und dessen Auswirkungen entgegen. Durch eine verspätete oder versäumte Schadenanzeige kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015