Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist ein auf den vollen Monat bemessenen Zeitraum befristetes amtliches Kennzeichen gemäß § 23 1 b StVZO. Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, wird Versicherungsschutz während des dokumentierten Zeitraumes (Saison) gewährt. Der Gültigkeitszeitraum der Versicherung ist in der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung, auf dem amtlichen Kennzeichen sowie im Versicherungsschein eingetragen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: S