Die Rentengarantie findet in der privaten Rentenversicherung Anwendung. Sie sagt aus, dass die Zahlung der vertraglich vereinbarten Rente für eine bestimmte Zeit gezahlt wird. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer wärend dieser Zeit stirbt. In solch einem Fall wird die Rente an den Hinterbliebenen weitergezahlt.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015