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Raub

Als Raub bezeichnet man, wenn dem Versicherungsnehmer unter Gewaltandrohung und Gewaltanwendung (Einsatz körperlicher oder mechanischer Energie gegen den Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Personen), verbunden mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Leib, die versicherte Sache entwendet wird.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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