Der Rabatt ist ein Preisnachlass, der meist in Prozent ausgedrückt wird und vom Standard-Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung abgezogen wird. In der Versicherungswirtschaft gibt es zahlreiche Rabattformen die vom Netto-Tarifbeitrag abgezogen werden. So finden Beispielsweise folgende Rabattformen häufig Anwendung:
Eine willkürliche Herausgabe von Rabatten durch den Versicherer ist nicht in dessen Sinne, sowie nicht zulässig. Der Begriff Rabatt wir in der Versicherungsbranche auch öfter durch den Begriff Nachlass ersetzt.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015