Zurückverlegung des technischen Beginns, also des Prämienzahlungszeitraumes bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Dadurch werden ein früheres Eintrittsalter und somit günstigere Beiträge erreicht. Ansonsten sind im Rahmen von Sachversicherungen und Personenversicherungen üblicher Weise keine Rückdatierungen möglich.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015