Die Progression findet sich in nahezu allen Unfallversicherungen wieder.
Eine Unfallversicherung ohne Progression verläuft immer linear, d.h., die Invaliditätsleistung ist immer im gleichen Verhältnis zur Invaliditätssumme. Beispiel: 100.000 EUR Invaliditätssumme und 100% Invaliditätsgrad = 100.000 EUR Invaliditätsleistung durch den Versicherer. Bei 30% Invaliditätsgrad dementsprechend 30.000 EUR Leistung.
Wird eine Progressionsstaffelung vereinbart (i. d. Regel 225, 300, 350, 400 und 500%), verläuft z.B. der Bereich bis 50% Invaliditätsgrad linear und darüber hinausgehend von 51% bis 100% steigt die Leistung überproportional, bis zum 5-fachen (500% Progression) der Invaliditätssumme an.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015