Im Rahmen der Gesundheitsreform sind zukünftig folgende Eingangsvoraussetzungen zum Wechsel in die Private Krankenversicherung relevant:
Arbeitnehmer können nur noch in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. 2016 liegt diese bei 56.250 Euro Jahreseinkommen (2015: 54.900 Euro, 2014: 53.550 Euro) Diese Regelung gilt nicht für Beamte oder Selbständige.
Datum der letzten Änderung: 01.12.2015