Arbeiter, Angestellte und unter bestimmten Umständen auch Selbstständige, unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie gesetzlichen Krankenversicherung. Deren Beiträge sind die sogenannten Pflichtbeiträge.
Siehe auch Versicherungspflichtgrenze
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015