Die ordentliche Kündigung ist regelmäßig an eine bestimmte Frist gebunden, die entweder gesetzlich vorgegeben ist oder vertraglich festgelegt wurde. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei einer Vereinbarung die ordentliche Kündigung für einen festgelegten Zeitraum auszuschließen.
In der Regel kann ein Versicherungsvertrag von beiden Seiten, ohne Angabe von Gründen, zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen des Versicherungsnehmers, identisch mit denen des Versicherers. Kündigungsfristen betragen bei Versicherungen mind. 1 Monat und max. 3 Monate. Wird der Vertrag gemäß den Vereinbarungen fristgerecht gekündigt, ist es eine Ordentliche Kündigung.
Siehe auch Außerordentliche Kündigung
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015