Begriff aus der Sachversicherung.
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von versicherten Sachen gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Dazu zählen u.a. auch Kosten, die erforderlicherweise anfallen, um die versicherte Sache neu zu beschaffen.
Handelt es sich um eine vom Versicherungsnehmer selbst hergestellte Sache, werden die Kosten für eine Neuherstellung erstattet.
Der Neuwert von Wohngebäuden entspricht dem ortsüblichen Neubauwert, incl. der anfallenden Nebenkosten wie Planungskosten, Architektenhonorar usw.. Standardmäßig werden Wohngebäude mit der gleitenden Neuwert Deckung versichert. Diese Deckungsform passt sich jedes Jahr den Baupreissteigerungen an und gewährt somit, dass ein Haus in gleicher Art und Güte neu errichtet werden kann. Voraussetzung dafür ist eine korrekte Bewertung des Objektes bei Beantragung des Versicherungsschutzes!
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015