Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Natürliche Garantiezeit

Zu jeder Rentenversicherung (ausser Fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) kann vereinbart werden, dass die garantierte Rente bei Erleben des Rentenbeginns mindestens so lange gezahlt wird, bis die Summe der gezahlten Beiträge (ohne Zinsen, ohne Stückkostenzuschläge, ohne etwaige Ratenzuschläge sowie ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen) ausgeschüttet ist. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn wird in der Regel keine zusätzliche Leistung durch die Vereinbarung der natürlichen Garantiezeit fällig.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: N