Die Mindestprämie ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft für ein bestimmtes Risiko erhebt. Auch dann, wenn die tarifmäßige Berechnung geringer ausfällt.
Beispiel:
Die Haftpflichtversicherung für ein Friseurbetrieb kostet je Mitarbeiter/Inhaber 20 EUR netto im Jahr. Der Betrieb hat 3 Personen inkl. Inhaber beschäftigt. Macht somit einen Gesamtnettobetrag von 60 EUR jährlich. Der Versicherer sieht jedoch eine tarifliche Mindestprämie von 100 EUR vor. Dem entsprechend werden die 60 EUR auf einen Betrag von 100 EUR heraufgesetzt.
Weitere Mindestprämien gibt es in der Lebens- und. Rentenversicherung. Der Versicherer legt einen Mindestbetrag fest, mit dem der Vertrag, je nach Zahlweise, bedient werden muss. Unterschreitungen der Mindestbeträge sind in der Regel nicht möglich.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015