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Mietausfall

In der Regel über eine Deckungserweiterung der Gebäudeversicherung zuzuordnen. Wird aufgrund einer Beschädigung an dem versicherten Gebäude, die vermietete Räumlichkeit nur noch begrenzt oder gänzlich unvermietbar, so werden dem Versicherungsnehmer die entgangenen Mieten vonseiten der Gebäudeversicherung erstattet. Der Erstattungszeitraum für den Mietausfall ist zeitlich begrenzt.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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