Leistungsfreiheit
Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.
Verletzung oder Nichterfüllung der Anzeigepflichten Verletzung oder Nichterfüllung der Obliegenheiten Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles Verkauf/Veräußerung der versicherten Sache * Nichtzahlung von Erstbeitrag bzw. Folgebeiträgen
Datum der letzten Änderung: 17.04.2026