Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015