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Leibrente

Die Leibrente ist eine fortwährende Verplichtung zur Zahlung, die überwiegend oder ganz davon abhängt, dass der Rentenempfänger lebt. Das Gegenteil der Leibrente ist die Zeitrente.
Im Rahmen einer privaten, gesetzlichen oder betrieblichen Altersversorgung sind praktisch nur Leibrenten wiederzufinden.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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