Krankenhaus-Tagegeldversicherung, ein Begriff der sich in folgenden Versicherungssparten wiederfindet:
Befindet sich die versicherte Person bedingt durch einen Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, werden Leistungen aus der Krankenhaus-Tagegelversicherung erbracht. Erwähnenswert ist, dass Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung angesehen werden.
Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Die Krankentagegeld-Versicherung soll zusätzliche finanzielle Risiken abdecken, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen können. Unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wird für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes der vertraglich vereinbarte Tagessatz gezahlt.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015