Versicherungslexikon

Kautionsversicherung

Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen. Kautionsversicherungen sind für diverse Bereiche und in unterschiedlichen Formen zu erhalten. Die gängigsten Kautionversicherungen sind:


Bürgschaften zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB Bürgschaft für Mängelansprüche Vertragserfüllungsbürgschaften Anzahlungsbürgschaften Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen und Mitarbeiterbeteiligungen Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz Mietkaution für Gewerbeobjekte IATA-Bürgschaften Prozessbürgschaften Zollbürgschaften


Der Vorteil von Bürgschaften liegt darin, dass diese den finanziellen Spielraum bei der Bank nicht weiter einschränken.


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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