Im Versicherungsvertrag vereinbarte Wartezeit (=Karrenzzeit) bis zum Leistungseintritt durch den Versicherer. In dieser Zeit wird entweder gar keine oder bereichsweise nur eine verminderte Leistung vom Versicherer getragen. Die Karrenzzeit ist häufig im Rahmen der Krankenversicherung (Wartezeit) und in dem technischen Versicherungszweig wiederzufinden (z. B. zur Ertragsausfallversicherung in der Photovoltaikversicherung oder Biogasanlagen-Versicherung).
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015