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Kapitalertragssteuer

Für Lebensversicherungsverträge, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, wird durch den Lebensversicherer eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Berechnung des Ertrages als Bemessungsgrundlage kann sich je nach Konstellation unterschiedlich darstellen.

Bei Lebensversicherungen die eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben und auf ein Endalter von mindestens 60 Jahren abgeschlossen wurden, wird bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Das Halbeinkünfteverfahren besagt, dass die Leistung abzüglich der eingezahlten Beiträge ermittelt wird und die Hälfte dieses Wertes der Kapitalertragsteuer unterliegt. Bei Verträgen, die o. g. Laufzeit- und Endaltervoraussetzungen nicht erfüllen, wird nicht die Hälfte sondern der volle ermittelte Wert der Kapitalertragsteuer unterworfen.

Weitere Voraussetzungen z.B. Mindestbeitragszahlungsdauer o. Mindesttodesfallschutz sind für Vertragsabschlüsse seit dem 01.01.2005 hinfällig.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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